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Barrierefreiheit im Internet

Verpflichtend im öffentlichen Sektor

Um das Internet und dessen Inhalte für alle Menschen zugänglich(er) zu machen, wurden von der EU in den letzten Jahren Richtlinien und Verordnungen verabschiedet. In Deutschland wurden entsprechende Anforderungen in der „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0“ festgelegt. Seit 2018 müssen jetzt alle Organisationen im öffentlichen Sektor, wie Verwaltungsstellen, öffentliche Verkehrsunternehmen, Behörden, öffentlichen Krankenhäusern, Universitäten und Bibliotheken Ihre digitalen Websites, Intranets, Apps und Dokumente für Menschen mit Behinderungen barrierefrei gestalten. Ausnahme derzeit bilden noch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und in Teilen Schulen, Kindergärten und Krippen.

Ab 28. Juni 2025 sollen zudem auch Webseiten von Onlineshops barrierefrei angeboten werden.

Was zeichnet eine barrierefreie Website oder App aus?

Bedeutung Barrierefreiheit

Stark vereinfacht gesagt, zeichnet sich eine barrierefreie Website dadurch aus, dass sie Menschen mit Behinderungen, wie z.B.

  • Blindheit und Sehbehinderungen
  • Gehörlosigkeit und Hörminderung
  • Eingeschränkte Beweglichkeit
  • Sprachbehinderungen
  • Lichtempfindlichkeit
  • Lernbehinderungen
  • Kognitive Einschränkungen

eine möglichst einfache Navigation bietet und Inhalte auf der Seite so einfach wie möglich zu lesen sind bzw. von Screenreader interpretierbar sind.

Welche Anforderungen gibt es?

Betreiber von Webseiten, Intranets o.a. Webanwendungen, die in den Anwendungsbereich der BITV 2.0 Richtlinie fallen, müssen folgende Anforderungen umsetzen:

Die technischen Umsetzungen sowie redaktionellen Inhalte von digitalen Angeboten müssen die vier Prinzipien der WCAG – Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit – erfüllen.

Dies beinhaltet u.a.

  • Grafische Bedienelemente müssen mit Alternativtexten versehen sein.
  • Die Website muss über die Tastatur bedienbar sein. Dabei geht es vor allem um eine sinnvolle Fokus-Reihenfolge und um einen deutlich sichtbaren Fokus, des aktiven Elements. 
  • Formulare müssen richtig aufgebaut sein. Die Beschriftung der Labels und Fehlerkennzeichnung bei falscher Eingabe sind dafür wichtig.
  • Kontraste zwischen Hintergrund und Schrift oder auch innerhalb von Icons oder Buttons müssen einem bestimmen Verhältnis entsprechen. 
  • Die Website muss mindestens zwei Zugangswege haben. Zugangswege sind z. B. die Navigation, eine Suchfunktion oder eine Sitemap.
  • Einige Themen wie z.B. Informationen zu wesentlichen Inhalten oder zur Navigation sind in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitzustellen.
     

Auf der eigenen Webseite oder in der eigenen App muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitgestellt werden. Diese muss detaillierte Auskünfte zur Barrierefreiheit geben, regelmäßig aktualisiert werden und über einen deutlichen Hinweis auf der Startseite zugänglich sein. Bei mobilen Anwendungen muss die Erklärung außerdem zusammen mit anderen Informationen beim Herunterladen verfügbar sein. Sie muss außerdem Auskunft über nicht barrierefreie Inhalte sowie zu den Gründen hierfür geben.

Außerdem müssen Websites oder Apps im öffentlichen Sektor einen Feedback-Mechanismus bereitstellen. Dieser muss in der Erklärung zur Barrierefreiheit integriert sein und den Usern die Möglichkeit bieten, jegliche Mängel der Barrierefreiheit den Betreibern der Website/App mitzuteilen und nicht barrierefrei zugängliche Informationen in einer für sie zugänglichen Form anzufordern.

Barrierefreiheit Website Check

BITV-Test

Wir prüfen Ihre Website oder App auf die Kriterien der BITV 2.0 und erstellen Ihnen einen Barrierefreiheit Website Check, in dem wir bereits erfüllten Anforderungen und noch offenen Punkten mit Verbesserungsbedarf auflisten. 

Nach dem Barrierefreiheit-Website-Check stehen wir Ihnen auch gerne bei der Umsetzung der noch offenen Themen zur Seite oder beraten Sie und Ihre Agentur bei der Umsetzung.

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