Barrierefreiheit im Web – jetzt zählt’s
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG. Es verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen unter anderem Onlineshops, digitale Bewerbungsformulare und andere online buchbare Leistungen. Die gesetzliche Vorgabe betrifft alle, die mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigen oder einen Jahresumsatz von über zwei Millionen Euro erzielen.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Webinhalte und Funktionen müssen so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen vollständig nutzbar sind. Das umfasst zum Beispiel ausreichende Farbkontraste, eine übersichtliche Seitenstruktur, die Unterstützung von Screenreadern sowie die vollständige Bedienbarkeit per Tastatur.
Sind Sie betroffen?
Viele B2B-Websites fallen derzeit nicht unter die gesetzliche Pflicht. Trotzdem lohnt sich Barrierefreiheit für alle. Denn eine zugängliche Website verbessert nicht nur die Nutzerfreundlichkeit, sondern auch die Sichtbarkeit im Netz und das Image Ihres Unternehmens.
Wie Sie jetzt am besten vorgehen
websedit begleitet Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zur barrierefreien Website. Zunächst analysieren wir Ihre bestehenden Inhalte und identifizieren mögliche Barrieren. Anschließend setzen wir erste Optimierungen um, zum Beispiel bei der Startseite, bei Formularen oder bei der Navigation. Im nächsten Schritt prüfen wir die gesamte Website auf Lesbarkeit, Kontraste und technische Zugänglichkeit. Schließlich sorgen wir dafür, dass Ihre Inhalte auch in Zukunft barrierefrei bleiben und begleiten Sie mit regelmäßigen Überprüfungen und Updates.
Sie möchten mehr erfahren?
In unserem Blogbeitrag finden Sie alle Informationen zur Gesetzeslage und erfahren, wie eine barrierefreie Website in der Praxis gelingt.